Darlehnskassenschein

Darlehenskassenscheine. Repro: FdF

In der Zeit zwischen 1914 und 1922 wurden im Deutschen Reich von der Reichsschuldenverwaltung so genannte Darlehensscheine in Anlehnung an eine vormalige preußische Banknotenart ausgegeben.

Die Scheine waren formal keine “echten” Banknoten, mussten aber trotzdem als Zahlungsmittel von allen Staatskassen akzeptiert werden. Mit Beginn ihrer Emission zu Beginn des Ersten Weltkrieges waren die Darlehnskassenscheine durch Beleihung von industriellen und landwirtschaftlichen Gütern juristisch gedeckt. Allerdings waren sie nicht wie alle anderen Zahlungsmittel in Goldmark umtauschbar und es handelte sich faktisch um eine während und nach dem Ersten Weltkrieg genutzte Form der zusätzlichen Bargeldschöpfung.