Abbau

Ein früherer Abbaubetrieb mit den einzelnen Tätigkeiten Abbau, Gewinnung, Verladung des herein gewonnenen Rohstoffes sowie Sicherung der Örtlichkeiten (1894)

Unter Abbau (bergmännisch) versteht der Bergmann zum einen seine Tätigkeit der Kohlegewinnung aber auch den kon­kre­ten Bereich in dem Kohle ab­gebaut wird. Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten, er kann sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau wie auf Königsborn III/IV erfolgen. 

Die bergmännische Tätigkeit beginnt mit dem vollständigen Herauslösen des nutzbaren Inhalts der Lagerstätte aus dem Nebengestein. Anschließend erfolgt die Verladung und die Abförderung der gewonnenen Mineralien. Außerdem sind noch Sicherungsmaßnahmen wie das Einbringen des Ausbaus erforderlich.