Gedinge

(bergmännisch). Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Zechenverwaltung. Es handelt sich bei dieser Art Verträgen um eine Art ausgehandelter Akkordarbeit.

Im Gegensatz zur Arbeit über Tage, z. B. in Werkstätten oder auf Baustellen, ist eine direkte Überwachung der Arbeitsleistung der Belegschaft im Bergbau unter Tage nicht möglich. Es bildet sich deshalb schon im 15. Jahrhundert eine spezielle Form der Entlohnung aus: das Gedinge. Der Arbeiter oder die Arbeitsgruppe wird nach erbrachter Leistung bezahlt, z. B. der Anzahl der geförderten Wagen oder der Länge der aufgefahrenen Strecke.

Das Gedinge wird individuell zwischen Ortsbelegschaft (vertreten durch Orts- oder Kameradschaftsältesten) und Betriebsleitung (vertreten durch Steiger oder Obersteiger) ausgehandelt. Häufig wurde ein sogenanntes Probehauen unter Aufsicht der Bergbeamten durchgeführt, um genau die angemessene Arbeitsleistung unter den gegebenen Bedingungen festlegen zu können.