Kleiderklau in Bönen

Stehlende Jugendliche im 19. Jahrhundert. Bild gemeinfrei. Quelle Wikipedia.

50 Taler Belohnung für die Ergreifung des dreisten Diebs

Das 19. Jahrhundert war nicht ganz so beschaulich, wie wir es heute manchmal meinen. Auch mit Kriminalität hatte sich die damalige Bevölkerung bereits zu befassen. Bei den Amtsblättern der Königlichen Regierung zu Arnsberg aus dem Jahre 1817 fand sich unter Nr. 51 6, Stichwort “Diebstahl in Bönen”, eine Nachricht, die sicherlich nicht nur den direkt Betroffenen in große Aufregung versetzt haben dürfte.

Es muß sich hier offensichtlich um einen Dieb oder eine dreiste Räuberbande gehandelt haben, die, versehen mit einem größeren Fahrzeug, ganz auf Wäschediebstahl spezialisiert waren. Obendrein müssen sie viel Zeit gehabt haben, um die aufgelisteten “Effecten” einsammeln und wegtransportieren zu können. Was aus der Sache letztendlich geworden ist und ob das Kriminalstück aufgeklärt werden konnte, geht nicht aus den weiteren Amtsblättern hervor. Fest steht, dass dem Beraubten ein sehr großer Schaden entstanden war, und Diebstahlversicherungen gab es damals noch nicht. Ein anderer Fall wird unsere Vorfahren ebenfalls in Angst und Schrecken versetzt haben.

Die Bürgermeisterei Pelkum, die auch für die Gemeinde Bönen zuständig war, erhielt im Jahre 1822 von der Arnsberger Regierung ein Informationsschreiben zur Weiterleitung an alle Ortsvorstände. Darin heißt es: “Die bisherigen Untersuchungen wegen der in der letzten Zeit häufig vorgekommenen Brandstiftungen haben zu dem Resultate geführt, daß dieselben durch mehrere oder einen anderen Zweck als zu betteln, sich herumtreibende heimathlose Knaben, welche zum Theile unter dem Vorwande, Musik zu machen, sich in die Wohnungen und Wirthschaftsgebäude eingeschlichen haben, ausgeführt worden sind.

Es muß sich hier offensichtlich um einen Dieb oder eine dreiste Räuberbande gehandelt haben, die, versehen mit einem größeren Fahrzeug, ganz auf Wäschediebstahl spezialisiert waren. Obendrein müssen sie viel Zeit gehabt haben, um die aufgelisteten “Effecten” einsammeln und wegtransportieren zu können. Was aus der Sache letztendlich geworden ist und ob das Kriminalstück aufgeklärt werden konnte, geht nicht aus den weiteren Amtsblättern hervor. Fest steht, daß dem Beraubten ein sehr großer Schaden entstanden war, und Diebstahlversicherungen gab es damals noch nicht.

Amtlich wurde folgendes festgestellt und veröffentlicht:

Dem Prediger Hoette zu Bönen sind in der Nacht vom 28. auf den 29. dieses Monats vermittelst gewaltsamer Erbrechung der Fensterladen folgende Sachen gestohlen worden. Ein ganz neuer feiner blauer deutscher Mannsrock, ein schwarz Tuchener dito, ein blauer stoffener Überrock, ein schwarz atlassenes Frauen – Kleid mit kleinen Streifen, ein dunkel kattunes Kleid, ein roth und weiß gestreiftes Kinderkleid, zwei Dutzend Servietten mit Streifen, gezeichnet HK, ein dito Tischtuch 3 1/2 Elle groß, gezeichnet HK, ein dito Tischtuch 4 1/2 Elle groß gezeichnet HK, zehn Servietten, woran das Zeichen unkenntlich, zwei Tischtücher von 4 bis 5 Ellen groß, ein Paar Bettücher von feiner Bielefelder Leinwand, gezeichnet H, ein Paar ganz feine noch neue Bettücher, mit blauem Garn gezeichnet E.N. 24, ein Paar feine dito gezeichnet HK N.2, ein Paar feine dito ohne Zeichen, einen großen weißen Überzug zum Überbette und einen langen Überzug zum Pfühl, zwei feine nesseltuchene Kissen-Überzüge, zwei Fenster-Gardinen mit Garnierung, noch verschiedene Handtücher, Tischtücher, Hemden. Jeder wird wegen Ankauf dieser Sachen gewarnt und zugleich aufgefordert, die zu seiner Kenntniß gelangenden Umstände, die zur Ausmittelung der Thäter und der gestohlenen Effecten führen können, sofort seiner Ortsobrigkeit oder dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen. Hamm, den 31 . August 1 81 7, Königlich Preußisches Land- und Stadtgericht.

Es muß sich hier offensichtlich um einen Dieb oder eine dreiste Räuberbande gehandelt haben, die, versehen mit einem größeren Fahrzeug, ganz auf Wäschediebstahl spezialisiert waren. Obendrein müssen sie viel Zeit gehabt haben, um die aufgelisteten “Effecten” einsammeln und wegtransportieren zu können. Was aus der Sache letztendlich geworden ist und ob das Kriminalstück aufgeklärt werden konnte, geht nicht aus den weiteren Amtsblättern hervor. Fest steht, daß dem Beraubten ein sehr großer Schaden entstanden war, und Diebstahlversicherungen gab es damals noch nicht.

Ein anderer Fall wird unsere Vorfahren ebenfalls in Angst und Schrecken versetzt haben. Die Bürgermeisterei Pelkum, die auch für die Gemeinde Bönen zuständig war, erhielt im Jahre 1822 von der Arnsberger Regierung ein Informationsschreiben zur Weiterleitung an alle Ortsvorstände. Darin heißt es: “Die bisherigen Untersuchungen wegen der in der letzten Zeit häufig vorgekommenen Brandstiftungen haben zu dem Resultate geführt, daß dieselben durch mehrere oder einen anderen Zweck als zu betteln, sich herumtreibende heimathlose Knaben, welche zum Theile unter dem Vorwande, Musik zu machen, sich in die Wohnungen und Wirthschaftsgebäude eingeschlichen haben, ausgeführt worden sind. Größtentheils ist Rachsucht der Hauptbewegungsgrund gewesen, wenn ihnen nicht das, was sie forderten, gegeben wurde. Es leidet aber keinen Zweifel, dass die Ausführung dieser Verbrechen und der dadurch für die Betroffenen und die Brandversicherungsanstalten entstandene sehr bedeutsame Verlust nicht würde habe eintreten können, wenn überall die gehörige Vorsicht stattgefunden hätte und die bestehenden Vorschriften wegen der Bettelei, des Aufgreifens der Vagabunden und vorzüglich wegen des unbefugten Beherbergens unbekannter und verdächtiger Personen, durchgängig beobachtet worden wäre.” Die Regierung weist nunmehr alle Landräte und Polizeibehörden ihres Bezirkes an, alle diesbezüglichen Vorschriften zu beachten, und droht, wie es zu Preußens Zeiten bei jeder Gelegenheit üblich war, mit Strafen bei Nichtbeachtung. Den Polizeibeamten wird eine Verdoppelung ihrer Aufmerksamkeit und Kontrollen zur Pflicht gemacht.

Kurz darauf erließ die Regierung folgenden Steckbrief: “In Verfolg des von dem Königlichen Land- und Stadtgerichte zu Dortmund unter dem 2. v. M. erlassenen Steckbriefes wegen des Brandstifters Wilm, mit Zunamen Wilhelm Pingel heißend, angeblich von Hamm, finden wir uns veranlaßt, unter Bekanntmachung des unten stehenden Signalements alle in- und ausländische Polizei-Behörden auf das hohe Interesse aufmerksam zu machen, welches die baldige Habhaftwerdung dieses äußerst gefährlichen Verbrechers für die öffentliche Sicherheit haben muß und sichern demjenigen, durch dessen Bemühungen der Pingel zur Haft gebracht werden wird, eine sofort von uns anzuweisende Belohnung von 50 Rthlr. Courant zu. Die Ablieferung geschieht unter sicherer Bewachung an das Königl. Land- und Stadtgericht zu Dortmund. Arnsberg, den 18ten Mai 1 822. Königl. Preußische Regierung, l. Abtheilung. Personenbeschreibung: Wilhelm Pingel, sonst auch bloß Wilm genannt, ist 5 Fuß Preuß. Maaß groß, ohngefähr 18 Jahr alt, angeblich aus Hamm gebürtig, hat krauses blondes Haar und ein feuerig rothes, von Blatternarben gezeichnetes Gesicht. Die obern Zähne stehen etwas über die Unterlippen hervor. Er trug ein blau gedrucktes Kamisol, kurze Schnürstiefel, und führt vielleicht eine schlechte, nur mit einigen Saiten versehene Violine bei sich, auf welcher er fast gar nicht spielen kann, und die er nur als Vorwand zum Betteln und zum Einschleichen in die Häuser und Wirthschaftsgebäude benutzt. Vorzüglich daran ist er erkenntlich, daß er sein Wasser nicht gut halten kann, und daher meistens einen üblen Geruch an sich hat. Es ist leicht möglich, daß er nicht mehr dieselbe Kleidung trägt.”

Ob der Steckbrief Erfolg gehabt hat, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall war eine Belohnung von 50 Reichstalern für damalige Zeiten schon ausgesprochen hoch.